Die wichtigsten Neuerungen für Elektrofachkräfte und Planer
Die VDE-AR-N 4105 in der Fassung vom März 2026 bringt erhebliche Änderungen für Erzeugungsanlagen (EZA) am Niederspannungsnetz. Die Norm gilt für alle EZA bis 135 kW am NS-Netz, mit erweiterten Übergangsregelungen bis 500 kW (NELEV-Leistungsstufen).
| Stufe | Leistung | Wesentliche Anforderung |
|---|---|---|
| Kleinst | ≤800 VA | Vereinfachtes Verfahren (Anhang F.1.2), kein NA-Schutz-Zertifikat |
| Klein | ≤30 kVA | Standardverfahren, Einheitenzertifikat |
| Mittel 1 | 30–135 kW | Wandlermessung, Inselnetzerkennung deaktivieren |
| Mittel 2 | 135–270 kW | ÜEKS + PAV,E + USV 8h |
| Groß | 270–500 kW | Übergang zu VDE-AR-N 4110, EZA-Regler |
Die spannungsabhängige Blindleistungsregelung Q(U) wird zum neuen Standard. Bisher war cos φ(P) bei vielen Netzbetreibern üblich. Die Umstellung erfolgt NB-spezifisch — einige NB wie Bayernwerk und SH Netz setzen Q(U) bereits seit 2024 ein.
Ab >30 kVA Einspeiseleistung ist ein separates ZEREZ-Zertifikat für die Leistungsüberwachung am Verknüpfungspunkt (PAV,E) erforderlich. Dies war bisher im Einheitenzertifikat enthalten.
Rückspeisefähige Ladeeinrichtungen (Vehicle-to-Grid, Vehicle-to-Home) gelten nach der neuen Ausgabe als Speicher. Damit addiert sich ihre Scheinleistung zur Gesamtleistung der EZA — relevant für Leistungsstufen, NA-Schutz und Messkonzept.
Die Formulare für die Netzanmeldung (ehemals Anhang E) sind in der neuen Ausgabe in Anhang F verschoben worden. Die inhaltlichen Anforderungen bleiben weitgehend gleich, die Nummerierung hat sich jedoch geändert.