VDE-AR-N 4105:2024-10 — Was sich geändert hat

Die wichtigsten Neuerungen für Elektrofachkräfte und Planer

Überblick: Ausgabe 2024-10 vs. 2018-11

Die VDE-AR-N 4105 in der Fassung vom März 2026 bringt erhebliche Änderungen für Erzeugungsanlagen (EZA) am Niederspannungsnetz. Die Norm gilt für alle EZA bis 135 kW am NS-Netz, mit erweiterten Übergangsregelungen bis 500 kW (NELEV-Leistungsstufen).

Neue Leistungsstufen

StufeLeistungWesentliche Anforderung
Kleinst≤800 VAVereinfachtes Verfahren (Anhang F.1.2), kein NA-Schutz-Zertifikat
Klein≤30 kVAStandardverfahren, Einheitenzertifikat
Mittel 130–135 kWWandlermessung, Inselnetzerkennung deaktivieren
Mittel 2135–270 kWÜEKS + PAV,E + USV 8h
Groß270–500 kWÜbergang zu VDE-AR-N 4110, EZA-Regler
Neu: Kleinstanlagen ≤800 VA — Balkonkraftwerke und Micro-Inverter können mit dem vereinfachten Verfahren nach Anhang F.1.2 angemeldet werden. Keine Netzverträglichkeitsprüfung, kein NA-Schutz-Zertifikat erforderlich.

Q(U) als Standard-Blindleistungsverfahren

Die spannungsabhängige Blindleistungsregelung Q(U) wird zum neuen Standard. Bisher war cos φ(P) bei vielen Netzbetreibern üblich. Die Umstellung erfolgt NB-spezifisch — einige NB wie Bayernwerk und SH Netz setzen Q(U) bereits seit 2024 ein.

PAV,E als eigenes ZEREZ-Zertifikat

Ab >30 kVA Einspeiseleistung ist ein separates ZEREZ-Zertifikat für die Leistungsüberwachung am Verknüpfungspunkt (PAV,E) erforderlich. Dies war bisher im Einheitenzertifikat enthalten.

V2G/V2H = Speicher

Rückspeisefähige Ladeeinrichtungen (Vehicle-to-Grid, Vehicle-to-Home) gelten nach der neuen Ausgabe als Speicher. Damit addiert sich ihre Scheinleistung zur Gesamtleistung der EZA — relevant für Leistungsstufen, NA-Schutz und Messkonzept.

Formulare: Anhang E → Anhang F

Die Formulare für die Netzanmeldung (ehemals Anhang E) sind in der neuen Ausgabe in Anhang F verschoben worden. Die inhaltlichen Anforderungen bleiben weitgehend gleich, die Nummerierung hat sich jedoch geändert.

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